
Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) 2014-2020 der AktivRegion Wagrien-Fehmarn

In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen Deutschland aus dem ELER rund 9,44 Mrd. € an EU-Mitteln zur Verfügung, Schleswig-Holstein hat davon ca. 63 Mio. € Fördergelder für die AktivRegionen bereit gestellt Diese EU-Mittel müssen mit nationalen Mitteln von Bund, Ländern oder Kommunen in gleicher Höhe kofinanziert werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt im Rahmen von Programmen zur ländlichen Entwicklung, in Schleswig-Holstein kommen diese Mittel unter anderem den AktivRegionen zu Gute. Jede AktivRegion musste in ihrer Entwicklungsstrategie (IES) eine Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT) durchführen, um Förderschwerpunkte zu finden und die Gelder in der Region möglichst effektiv einsetzen zu können.
Die Antragsunter lagen finden Sie hier
- 3g Antrag Leader Code 19.2 und 19.3
- 5a Muster Finanzplan
- 6 MwSt-Selbsterklärung Anlage 6
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Anhang 1 zu den ZBau Baufachliche Nebenbestimmungen